So läuft die Therapie ab:
Die LAight®-Therapie ist eine physikalische Behandlungsmethode zur gezielten Anwendung auf
entzündeter oder geschädigter Haut, etwa bei Akne inversa oder chronischen Abszessen.
Nach der Reinigung wird ein spezielles Kontaktgel aufgetragen. Anschließend erfolgt die
Behandlung in drei Schritten mit verschiedenen, UV-freien Lichtwellen und Radiofrequenz.
Anfänglich wird meist im Abstand von zwei Wochen behandelt. Das Behandlungsintervall kann zur
Aufrechterhaltung von Therapieergebnissen ausgedehnt werden.
Die kognitiven Fähigkeiten werden durch die Behandlung nicht beeinträchtigt.
Das steckt hinter LAight®:
Die nicht-invasive, gerätebasierte LAight-Therapie wurde speziell für die Behandlung der Akne inversa
in Deutschland entwickelt. Sie ist eine Kombinationstherapie aus IPL (intensiv gepulstes Licht) und RF
(Radiofrequenz), die antibakteriell und entzündungshemmend wirkt sowie die Talgproduktion reduziert.
Gleichzeitig wird die Durchblutung gefördert, ein vorhandener Haarfollikelverschluss gemindert und die
Zellteilung in der Tiefe angeregt. Talgeinschlüsse, entzündliche Knoten und Abszesse sowie Fisteln können
sich so auch ohne chirurgische Intervention nach außen entleeren.
Die Therapie ist geeignet für alle Schweregrade der Akne inversa und kann darüber hinaus auch
für akute Abszesse, Akne vulgaris und Akne conglobata eingesetzt werden (hier insbesondere
bei stark entzündlichen Ausprägungen). Sie ist Teil der S2k-Leitlinie zu Behandlung der Akne
inversa – sowohl in akut-entzündlichen Stadien als auch zur Aufrechterhaltung nicht-entzündlicher
Zustände.
Studien, welche die hohe Effektivität der LAight-Therapie bestätigen finden Sie unter folgendem
Link: www.laight.de
Wie verträglich ist die Therapie?
Die Behandlung ist unabhängig vom Hauttyp und in der Regel gut verträglich. Nebenwirkungen
sind meist nur leichte, vorübergehende Hautreizungen (wie z. B. Rötungen oder Schwellungen).
Da es nur wenige Ausschlusskriterien gibt, eignet sich LAight® auch für die langfristige Anwendung.
Die Verkehrstauglichkeit wird durch die Therapie nicht eingeschränkt.
Die individuelle Eignung und fortwärende Betreuung wird durch den behandelnden Fachmediziner/in
gewährleistet.